Unser Hinweisgebersystem

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) hat der Deutsche Ärzteverlag eine unabhängige und vertrauenswürdige Meldestelle eingerichtet: die Ombudsstelle HEC Harald Eul Consulting GmbH (im folgenden Ombudsstelle). Dem Hinweisgeber entstehen keinerlei Kosten.

Vertraulicher Meldeweg

Jede Form von Beschwerde, bei der es sich um einen bewiesenen oder vermuteten Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben, gegen Vorschriften oder Regeln im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis beim Deutschen Ärzteverlag oder allgemein im beruflichen Umfeld handelt, kann jederzeit über den vertraulichen Meldeweg bei der Ombudsstelle erfolgen.

Geschützte Kommunikation über das Meldeportal

Bei Verdacht auf etwas Illegales oder Unrechtmäßiges kann man im Meldeportal unter der Adresse https://hec-aerzteverlag.hinweis.digital einen entsprechenden Meldeprozess starten.

Dazu richtet man zunächst ein Passwort ein und bekommt eine Fall-Kennung zugewiesen. Nach der Eingabe des Hinweises bzw. der Meldung kann der Hinweisgebende sich mit Kennung und Passwort in das Meldeportal einloggen und die Bestätigung des Eingangs der Meldung oder andere Informationen vertraulich abrufen.

Ablauf

Innerhalb von 7 Tagen bekommt man in diesem Meldeportal die Eingangsbestätigung der Meldung. Nach spätestens drei Monaten erfolgt dann eine Rückmeldung an die Hinweisgebenden, wie mit der Information umgegangen wurde und welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden bzw. werden.

Die Ombudsstelle geht jedem Verstoß gegen die durch das HinSchG umfassten gesetzlichen Regelungen nach. Die Ombudsstelle prüft die Hinweise auf Plausibilität und leitet sie bei hinreichendem Verdacht an den Deutschen Ärzteverlag zur Prüfung weiter. Dabei wird die Identität des Hinweisgebenden natürlich nicht bekannt gegeben – es sei denn, der Hinweisgebende hat zur Offenlegung seiner Identität seine ausdrückliche Zustimmung erklärt (oder es ist im Gesetz so vorgesehen). Der Deutsche Ärzteverlag hat gegenüber der Ombudsstelle keinerlei Anspruch auf Herausgabe von Dokumenten, die der Hinweisgebende zur Verfügung stellt.

Vertraulichkeit und der Schutz der Hinweisgebenden stehen hierbei an erster Stelle. Die Einzelheiten dazu sind im HinSchG geregelt. Damit die Ombudsstelle die Hinweisgebenden bei Rückfragen erreichen kann, ist es erforderlich, Namen und E-Mail-Adresse im Zuge des Meldeprozesses anzugeben.

Externe Meldestellen

Es besteht auch die Möglichkeit, Hinweise an externe Meldestellen des Bundes und der Länder oder an für bestimmte Branchen speziell eingerichtete externe Meldestellen zu richten, beispielsweise an das die Hinweisgeberstelle des Bundesamts für Justiz.

Dennoch möchten wir dazu ermutigen, sich im Zweifelsfall an die eigens vom Deutschen Ärzteverlag eigenrichtete Ombudsstelle zu wenden. Man geht dort den Meldungen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Wahrung der Vertraulichkeit zügig nach.

Das Portal für Hinweise an die Ombudsstelle ist unter folgender Adresse zu erreichen: https://hec-aerzteverlag.hinweis.digital/

Alternativ QR-Code scannen und dem hinterlegten Link folgen: