AGB Deutscher Ärzteverlag GmbH für Verbraucher-Anzeigen | Stand: Juli 2021 | AGB Anzeigen Verbraucher – AGB-AVerbr


Vorbemerkung

Werden durch einen Verbraucher/eine Verbraucherin als Vertragspartner der Deutscher Ärzteverlag GmbH Verträge über die Veröffentlichung einer Anzeige in den Online- oder Printangeboten des Deutschen Ärzteverlags geschlossen, so richtet sich das Vertragsverhältnis nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

1.1.

Vertragsparteien im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden „AGB Anzeigen Verbraucher“ oder „AGB-AVerbr“) sind

die Deutscher Ärzteverlag GmbH, Dieselstr. 2, 50859 Köln (im nachfolgenden „DÄV“)

und

Vertragspartner, die im Rahmen des Anwendungsbereichs dieser AGB Anzeigen vertragliche Beziehungen mit DÄV eingehen oder solche Vertragsverhältnisse anbahnen (im nachfolgenden „VP“).

 

1.2.

Diese AGB-AVerbr gelten nur, sofern VP Verbraucher i.S.d. § 13 BGB („Verbraucher“) ist. Ist VP Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so gelten für das entsprechende Rechtsverhältnis zwischen VP und DÄV anstelle der vorliegenden AGB die AGB Anzeigen des DÄV, die über die Internetseite www.aerzteverlag.de/agb/anzeigen abgerufen werden können.

 

1.3. Vertragsgegenstand dieser AGB Anzeigen Verbraucher

Gegenstand dieser AGB Anzeigen Verbraucher ist die Schaltung von Anzeigen durch Verbraucher in den Print- und Onlinemedien des DÄV. Die Beauftragung kann entsprechend der zu dem jeweiligen Print- und / oder Onlinemedium jeweils mitgeteilten Angaben erfolgen.

DÄV ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Verbrauchern die Möglichkeit der Veröffentlichung von Kleinanzeigen innerhalb des Internetangebots sowie innerhalb der Angebote, über die entsprechende Anzeigen geschaltet werden können, bereitzustellen. Bei Buchung einer kombinierten Anzeige in Print- und Onlinemedien wird die Anzeige in der Regel im jeweiligen Printheft geschaltet und im Regelfall zusätzlich online innerhalb des o.g. Internetangebots zugänglich gemacht. Eine online-Schaltung der Anzeige entfällt für die Rubrik „Stellengesuche“ und „Vertretungsgesuche“ des Deutschen Ärzteblatts, sowie wenn dies im Einzelfall zwischen den Parteien vereinbart wird. Die jeweilige Bereitstellung der Anzeige liegt im Ermessen des DÄV. Die parallele Veröffentlichung bedingt aus Gründen des Herstellungs- und Publizierungsvorgangs keine exakt zeitgleiche Veröffentlichung im Internet und dem jeweils einschlägigen Printwerk, was den Parteien bekannt ist. DÄV ist berechtigt, die Inhalte der jeweiligen Angebote nach eigenem Ermessen in Kategorien / Rubriken zu gliedern („Rubrizierung“) und VP anzubieten, Anzeigen einer Rubrik zuzuordnen. Es steht DÄV frei, die Aufteilung der Rubriken nach eigenem Ermessen zu verändern. Von DÄV vorsehbare Rubriken sind beispielsweise private Stellengesuche in dem Bereich der Gesundheitsberufe, private Vertretungsgesuche, Annoncen im Bereich Kunst / Antiquitäten, Immobilienanzeigen, Annoncen im Bereich Freizeit / Ehe / Partnerschaft, Reise, und weitere, keinem näher bezeichneten Bereich zuzuordnenden Anzeigen (Verschiedenes).

 

2. Änderungen der AGB-AVerbr

2.1.

Diese AGB-AVerbr gelten jeweils in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung.

 

2.2.

Änderungen dieser AGB-AVerbr für ein bestehendes Vertragsverhältnis werden VP in Textform mitgeteilt (Änderungsmitteilung). Widerspricht VP einer mitgeteilten Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Im Falle des Widerspruchs des VP wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird VP im Falle der Änderung der AGB gesondert in der Änderungsmitteilung hingewiesen.

 

3. Zustandekommen von Verträgen

3.1.

Die jeweiligen Verträge werden auf Grundlage eines Anzeigenauftrags von VP an DÄV oder eines durch DÄV an VP mitgeteilten Anzeigenangebots geschlossen. Die Bestimmungen dieser AGB-AVerbr gelten für alle Verträge zwischen VP und DÄV, in die sie einbezogen werden oder für die anderweitig ihre Geltung vereinbart wurde.

 

3.2.

Anzeigenaufträge können durch VP an DÄV über ein Internetangebot des DÄV, per E-Mail, per Fax, per Telefon oder per Post erteilt werden.

 

3.3.

Die innerhalb eines Internetangebots des DÄV abrufbaren oder anderweitig veröffentlichten Angaben zu Leistungen von DÄV und entsprechenden Buchungsmöglichkeiten von Anzeigen bedeuten kein rechtlich bindendes Angebot des DÄV an VP, sondern sollen VP Informationen zu den denkbaren Leistungen des DÄV liefern. Ist dies zu einem Internetangebot vorgesehen, gibt VP durch Auswahl einer Leistung und das Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ eine verbindliche Bestellung (Angebot) für eine von ihm ausgewählte Leistung an DÄV ab. Vor Abgabe der Bestellung kann VP mitgeteilte Daten jederzeit ändern und einsehen. Eine Bestellung kann über das Internetangebot nur abgegeben werden, wenn VP diese AGB akzeptiert hat.

 

3.4.

DÄV bestätigt den Zugang eines über eine Bestellseite innerhalb eines Internetangebots erteilten Auftrages per E-Mail, die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Auftrages dar.

 

3.5.

DÄV ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot des VP innerhalb von zwei Wochen nach Angebotsabgabe anzunehmen.

 

3.6.

Der Anzeigenvertrag zwischen VP und DÄV kommt mit der Annahme des Anzeigenauftrags durch DÄV oder der Annahme des durch DÄV übermittelten Anzeigenangebots durch VP zustande. Die Annahme ist durch Mitteilung mindestens in Textform – z.B. per E-Mail – oder fernmündlich – z.B. per Telefon – an die andere Partei zu erklären. DÄV kann die Annahme zudem schlüssig durch Erfüllung des Auftrags oder Rechnungsstellung zu dem erteilten Anzeigenauftrag an VP erklären.

 

3.7.

Anzeigen werden wie in dem jeweiligen Vertrag auf Basis eines Anzeigenauftrags vereinbart in der/den vorgesehenen Rubriken/Webseiten platziert.

 

4. Nutzung der Korrespondenzdaten zur Vertragserfüllung

Die von VP im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss mitgeteilten Daten zu VP – Name/n, Anschrift, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Telefon-Nr. – werden durch DÄV zu VP gespeichert und im Rahmen der vertraglichen Kommunikation genutzt. Es wird auf den Datenschutzhinweis von DÄV Bezug genommen, www.aerzteverlag.de/datenschutz.

 

5. Anzeigenleistungen

5.1. Leistungsbeschreibung, Redaktion, Rubrizierung

5.1.1.

Auf Basis dieser AGB-AVerbr kann VP bei DÄV die in Ziffer 1.3. genannten Anzeigenleistungen beauftragen, die durch DÄV innerhalb seiner Print- und Onlineprodukte platziert werden. Der Umfang der Anzeige berechnet sich nach der gebuchten Spaltenanzahl Mal der Höhe in mm und entspricht den Angaben zu dem jeweiligen Medienprodukt. VP kann die Anzeige

5.1.1.1.

selbst erstellen und an DÄV übermitteln oder

5.1.1.2.

die Anzeige auf der Internetseite des DÄV anhand von Vorlagen erstellen oder

5.1.1.3.

Texte und Grafiken an die Anzeigenredaktion des DÄV zur Zusammenstellung übersenden.

 

5.1.2.

Eine inhaltliche und / oder redaktionelle Überprüfung der von VP beigebrachten Inhalte durch DÄV findet grundsätzlich vorab nicht statt. DÄV bleibt vorbehalten, nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Anzeige durchzuführen und geeignete Maßnahmen zu treffen, wenn überprüfte Inhalte offensichtlich rechtswidrig sind. Eine geeignete Maßnahme im Sinne dieser Ziffer ist insbesondere die Löschung oder Ablehnung der Anzeige.

 

5.1.3.

VP hat keinen Anspruch auf die Veröffentlichung einer Anzeige in einer bestimmten, von VP ausgewählten Kategorie oder Rubrik. DÄV bleibt vorbehalten, offensichtlich unzutreffend rubrizierte Anzeigen nachträglich in eine andere Rubrik zu verschieben.

 

5.2. Online-Anzeigen

5.2.1.

Eine Anzeige in einem Online-Angebot des DÄV (Online-Anzeige) wird in dem ausgewählten Online-Medium in einer dem mittleren technischen Standard entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe der Online-Anzeige ist durch DÄV nicht geschuldet.

 

5.2.2.

Ein vom DÄV zu vertretender Fehler in der Wiedergabe einer Online-Anzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs des DÄV liegende Umstände beeinträchtigt wird:

5.2.2.1.

Verwendung einer nicht geeigneten/ nicht aktuellen Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hardware eines Users oder Internetdienstleisters,

 

5.2.2.2.

Störung der Kommunikationsnetze,

 

5.2.2.3.

Rechnerausfall auf Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall, oder

 

5.2.2.4.

unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern oder in einem lokalen Cache.

 

6. Schaltdauer von Anzeigen

Soweit nicht anders vereinbart, werden Online-Anzeigen für den gebuchten Zeitraum geschaltet. Der gebuchte Zeitraum beträgt in Abhängigkeit von dem gewählten Medium 6 oder 8 Wochen, sofern bei der Beauftragung nicht andere Zeiten vereinbart wurden.

 

7. Ablehnung und Zurückstellung von Anzeigen

7.1.

DÄV behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form der vorgesehenen Anzeige nach eigenem Ermessen unter Einbeziehung der einheitlichen, sachlich begründeten Grundsätze des DÄV abzulehnen und vom VP erteilte Aufträge nicht auszuführen bzw. bereits veröffentlichte (Online-)Anzeigen wieder zu entfernen.

 

7.2.

Entsprechende Ablehnungsgründe liegen nach diesen Grundsätzen insbesondere vor, wenn

7.2.1.

die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, Rechte Dritter, gegen die guten Sitten, behördliche Verbote, und / oder diese AGB-AVerbr verstoßen, menschenverachtend und / oder gewaltverherrlichend sind, und / oder

 

7.2.2.

die Anzeige zur Kontaktaufnahme Service-Telefonnummern enthält, deren Anwahl mittelbar oder unmittelbar mit Sondergebühren für den Anrufer verbunden ist, und/ oder

 

7.2.3.

die Veröffentlichung der Anzeige für den DÄV (anderweitig) unzumutbar ist.

 

7.3.

Eine Ablehnungsbefugnis besteht ergänzend für Online-Anzeigen insbesondere, wenn folgende Anforderungen durch den VP nicht eingehalten werden:

7.3.1.

Webseiten, die in der Anzeige verlinkt oder referenziert werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.

 

7.3.2.

Unzulässig ist weiter die Vornahme von Verlinkungen, die unmittelbar oder mittelbar zu Seiten mit rechtlich unzulässigen, gewaltverherrlichenden, sittenwidrigen oder menschenverachtenden Inhalten führen.

 

7.4.

DÄV wird VP eine Ablehnung oder Zurückstellung eines Auftrags, und / oder die Entfernung einer Anzeige zeitnah mitteilen.

 

8. Nutzungsrechte

VP überträgt DÄV an den für die Erbringung der beauftragten Leistungen notwendigen, insbesondere an den durch VP an DÄV hierzu zur Verfügung gestellten, Inhalten (Texte, Bilder, Fotos, Gestaltungselemente, Vorlagen, und/ oder sonstige Daten) ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der Inhalte im Zusammenhang mit der Schaltung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe der beauftragten Anzeigen in Print- und Onlineprodukten. Sind die Einbindung von Namen, Bildnissen, Zitaten oder anderen persönlichkeitsrechtlich geschützten Elementen (Personeninhalte) in einer Anzeige vorgesehen, so überträgt VP an DÄV in dem in Satz 1 für Inhalte angegebenen Umfang auch die entsprechenden Rechte an den Personeninhalten an DÄV.
DÄV ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Inhalte und Personeninhalte zu bearbeiten und die übertragenen Nutzungsrechte an Dritte – insbesondere weitere Leistungserbringer – weiter zu übertragen.

 

9. Garantien und Verantwortlichkeiten von VP

9.1.

VP garantiert, Inhaber der zur Leistungserbringung durch DÄV nötigen Rechte an und im Zusammenhang mit der jeweiligen Anzeige und zur Übertragung der entsprechenden Rechte an Inhalten und Personeninhalten an DÄV berechtigt zu sein. Dies gilt insbesondere bezüglich jeglicher Inhalte, die VP an DÄV im Zusammenhang mit dem Anzeigenauftrag zur Schaltung/Gestaltung der Anzeige zur Verfügung stellt. Teilt VP in der Anzeige Kontaktdaten (beispielsweise Telefonnummern oder E-Mailadressen) mit, so garantiert VP, entweder selbst die zu kontaktierende Person zu sein oder von der zu kontaktierenden Person ausdrücklich zur entsprechenden Veröffentlichung der Kontaktdaten berechtigt worden zu sein.

 

9.2.

VP garantiert weiter, dass die vorgesehenen Anzeigen und deren Schaltung keine marken-, urheber- und gegebenenfalls wettbewerbsrechtliche Rechtspositionen, die an der Anzeige, den sie bildenden Elementen und jedweder Nutzung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der Anzeige bestehen und/ oder bestehen könnten, verletzen.

 

9.3.

VP ist alleine für den Inhalt einer beauftragten Anzeige verantwortlich. Sofern eine Inhaltskontrolle durch den DÄV stattfindet, so findet diese ausschließlich in Bezug auf eine offensichtliche Rechtswidrigkeit statt. Sollte DÄV bei Erhalt und/ oder Einbindung einer Anzeige eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Anzeige auffallen, wird dies VP umgehend mitgeteilt. DÄV steht es dann frei, die Schaltung der Anzeige abzulehnen.

 

9.4.

Es obliegt VP, dafür zu sorgen, dass eine durch VP beauftragte Anzeige gegen keine rechtlichen Vorschriften verstößt, keine Rechte Dritter verletzt und nicht Ursache für einen Schadenseintritt sein kann. VP garantiert, dass die Anzeige keinen entsprechenden Inhalt enthält. VP garantiert weiter, dass VP in der Anzeige alle gesetzlich vorgegebenen Informationspflichten berücksichtigt und insbesondere durch die Verwendung und/ oder Veröffentlichung der Anzeige keine Verletzungen von rechtlichen Vorgaben verwirklicht werden.

 

9.5.

In Regionen außerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Gesetze können andere gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellen-/Anzeigen bestehen. Diese sind – sofern für die jeweiligen Anzeigen relevant – entsprechend einzuhalten. VP verpflichtet sich, sich eigenständig über Besonderheiten und Einschränkungen dieser Art zu informieren und garantiert, dass diese bei der Beauftragung von Anzeigen berücksichtigt wurden.

 

9.6.

Schreibt VP mit der Anzeige ein Objekt, eine Position, eine Immobilie oder einen anderweitigen körperlichen oder rechtlichen Gegenstand oder eine Rechtsposition aus, so garantiert VP, dass dieser auch in der präsentierten Form existiert und VP berechtigt ist, darüber zu verfügen und diesen zu benennen.

 

9.7.

Im Fall von rechtswidrigen Anzeigeninhalten stellt VP den DÄV auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich einschließlich eventuell anfallender Gerichts- und angemessenen Rechtsanwaltskosten frei. DÄV hat das Recht, im Falle einer mitgeteilten Rechtsverletzung die Kontaktdaten des VP gegenüber einem Rechteinhaber und/ oder sonstigem Berechtigten offenzulegen. DÄV wird VP jeweils unverzüglich von der Mitteilung einer Rechtsverletzung in Kenntnis setzen. Die Freistellungspflicht gilt entsprechend für den Fall, dass VP rechtswidrige Nachrichten an Personen übermittelt, welche aufgrund der Anzeige den Kontakt zu VP aufgenommen haben.

 

9.8.

VP garantiert, nicht durch die Verwendung unterschiedlicher/ unrichtiger Kontaktdaten andere über seine Identität zu täuschen.

 

10. Abnahme/Keine Abnahme durch VP

Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, unterliegen die vom DÄV zu erbringenden Dienstleistungen keiner Abnahme.

 

11. Preise, Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung

11.1.

Die Vergütung für die Erbringung der Anzeigenleistungen durch DÄV bestimmt sich, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, nach dem jeweils zu der Leistung angegebenen oder ausgezeichneten Preis oder einer ggf. mitgeteilten Preisliste des DÄV. Die für Verbraucher mitgeteilten Preise verstehen sich inkl. MwSt.

 

11.2.

Haben die Parteien keine ausdrückliche Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung des DÄV getroffen, die nicht Gegenstand einer Preisangabe, eines jeweils ausgezeichneten Preises oder Preisliste, siehe Ziffer 11.1., ist, und deren Erbringung VP nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat VP die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Es gelten die von DÄV für die Leistung verlangten Vergütungssätze als üblich.

 

11.3.

Die Abrechnung erfolgt über das von VP beim Bestellvorgang ausgewählte bzw. mitgeteilte Zahlungsmittel im Wege des elektronischen Zahlungsverkehrs (SEPA-Lastschriftverfahren), auf Rechnung oder gegen Vorkasse. VP sichert zu, bei Wahl eines entsprechenden Zahlungsmittels für die ausreichende Deckung des von ihm gewählten Zahlungsmittels zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des VP, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch DÄV verursacht wurden.

 

11.4.

Die Vergütung ist sofort mit Eingabe / Mitteilung der Daten zur Veröffentlichung der Anzeige fällig.

 

11.5.

Eine Deaktivierung der Anzeige vor Ablauf der Einstelldauer (Ziffer 6.) berechtigt nicht zur Rückforderung eines auf die potenzielle Restlaufzeit entfallenden Anteils der Vergütung.

 

12. Besondere Bestimmungen für Chiffreanzeigen

12.1.

Bei Chiffreanzeigen wendet DÄV für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren, Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen.

 

12.2.

Dem DÄV kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des VP zu öffnen.

 

12.3.

Antwortet ein Leser/Nutzer auf eine Chiffre-Anzeige per E-Mail an die Chiffre-Abteilung des DÄV, so hat dieser Nutzer in diesem Zusammenhang die Vorgaben zum maximalen Umfang einer elektronischen Chiffre-Antwort zu berücksichtigen. Danach darf eine elektronische Chiffre-Antwort maximal ein Megabyte (1 MB) an Datenvolumen umfassen. Überschreitet der Nutzer den maximalen Antwortumfang, so wird ihm die von ihm übermittelte E-Mail mit der Bitte zurückgeleitet, eine Chiffre-Antwort unter Berücksichtigung der Umfangsvorgaben zu übermitteln.

 

13. Gewährleistung seitens DÄV

Für durch DÄV angebotene Dienstleistungen besteht keine Gewährleistung. Sofern DÄV im Zusammenhang mit Anzeigenaufträgen Werkleistungen erbringt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

13.1. Mangelbegriff bei Online-Anzeigen

13.1.1.

Kein Mangel der Leistung des DÄV liegt vor, wenn die Anzeige auf einem Endgerät durch die Nutzung von Ad-Blockern oder vergleichbarer Software unvollständig oder gar nicht angezeigt wird.

 

13.1.2.

DÄV haftet nicht für Darstellungsmängel, die beim Endnutzer aufgrund des Einsatzes unüblicher oder veralteter Soft- oder Hardware entstehen.

 

13.2. Mangelbegriff bei Printanzeigen

13.2.1.

DÄV gewährleistet die für die Anzeige übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. VP obliegt dabei insbesondere die Beifügung unüblicher Sonderzeichen bei Textinhalten und die Übermittlung grafischer Darstellungen in einer ausreichend hohen Bildauflösung.

 

13.2.2.

Insbesondere stellt es keinen Mangel der Leistung des DÄV dar, wenn die Lesbarkeit von kleingedruckten Texten, Bar- oder QR-Codes aufgrund einer Übermittlung der Daten von VP in niedriger Auflösung oder unter Verwendung einer hohen Bildkompression eingeschränkt oder aufgehoben ist.

 

13.3.

Liegt ein Mangel vor, wird DÄV auf ordnungsgemäße Mängelanzeige innerhalb der Gewährleistungsfrist bei von VP gemeldeten Mängeln unverzüglich kostenlos Nacherfüllung leisten, indem DÄV die Mängel nach eigener Wahl innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder die Leistung neu erbringt.

 

13.4.

Ist DÄV mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens 2 Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich oder verweigert DÄV eine Nacherfüllung und nochmalige Leistung, ist VP berechtigt, DÄV eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens 2 weitere Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist DÄV auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist VP nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Abwarten von Fristen und Fristsetzungen durch VP ist entbehrlich, wenn diese VP nicht mehr zumutbar sind, insbesondere wenn DÄV die Nacherfüllung endgültig verweigert hat.

 

13.5.

Bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger digitaler Darstellung einer Anzeige besteht die Möglichkeit einer Zahlungsminderung nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

 

13.6.

DÄV macht sich die von VP eingestellten Inhalte nicht zu Eigen. Vertragspartner für eventuelle Verträge auf der Grundlage von Anzeigen wird ausschließlich VP.

 

14. Indexierung von Anzeigen durch Suchmaschinen

14.1.

Im Internet veröffentlichte Inhalte werden von Suchmaschinen (bspw. Google) durchsucht. Diese Suchmaschinen archivieren die veröffentlichten Inhalte in ihren Datenbanken. Dies ist den Parteien bekannt. DÄV wird, soweit technisch möglich, in den Metadaten der Online-Anzeigen festlegen, dass die Anzeigen nicht archiviert werden sollen. Sollte dennoch eine Anzeige von einer Suchmaschine archiviert werden, ist DÄV hierfür nicht verantwortlich.

 

14.2.

Die Verwendung von Crawlern und ähnlicher Software zur automatischen oder automatisierten Inhaltserfassung ist VP ohne ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis des DÄV nicht gestattet.

 

14.3.

Forderungen auf Löschung von diesen archivierten Daten sind direkt an die Suchmaschinenbetreiber zu richten.

 

15. Haftung des DÄV

15.1.

Der DÄV haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

15.2.

Bei vom DÄV oder seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachter Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, beschränkt sich die Haftung des DÄV gegenüber VP auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

15.3.

In diesen AGB-AVerbr geregelte Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für dem DÄV zurechenbare Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

 

15.4.

Ansprüche von VP aus Produkthaftung sind von in diesen AGB-AVerbr geregelten Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen nicht berührt.

 

15.5.

Der DÄV haftet nicht für das Erreichen der von VP beabsichtigten Ziele.

 

15.6.

DÄV haftet nicht für Übermittlungsfehler.

 

15.7.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von DÄV.

 

16. Datenschutz

16.1.

Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

 

16.2.

Im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhebt, verarbeitet und nutzt DÄV (ggf. unter Einschaltung von Dienstleistern) die im Rahmen der Vertragsbeziehungen mit VP dem DÄV angegebenen personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die DÄV beauftragt wurde. Soweit gesetzlich erlaubt oder auf Basis einer vorliegenden Einwilligung können diese Daten auch für weitere Zwecke, wie z.B. für die Kundenbetreuung, für Werbung oder Markt- und Meinungsforschung genutzt sowie an Dritte weitergegeben werden. Der Nutzung für Werbung, Markt- und Meinungsforschung kann jederzeit formlos per Post an die Verlagsadresse oder E-Mail an datenschutz@aerzteverlag.de widersprochen werden. Es gilt der Datenschutzhinweis des DÄV, siehe www.aerzteverlag.de/datenschutz.

 

17. Verbraucherwiderruf

17.1.

Die Widerrufsbelehrung für Verbraucheranzeigen befindet sich unter aerzteverlag.de/verbraucherwiderrufsbelehrung.

 

17.2.

Das Widerrufsrecht in Zusammenhang mit der Erbringung einer Dienstleistung (hier z.B. Schaltung einer Anzeige) erlischt vorzeitig, wenn DÄV eine Leistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem VP dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch DÄV verliert, siehe § 355 Abs. 4 BGB. Gibt VP keine ausdrückliche Zustimmung ab, wird DÄV mit der Ausführung der beauftragten Leistung nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.

 

18. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Forderungen des DÄV kann VP nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unwirksam.

 

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des DÄV in Köln.

 

20. Sonstiges

20.1.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

 

20.2.

Für den Fall einander widersprechender Regelungen sind Regelungen des jeweiligen Anzeigenvertrags denen dieser AGB Anzeigenauftrag gegenüber vorrangig.

 

20.3.

Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.

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Deutscher Ärzteverlag GmbH, Juli 2021